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   BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22   

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https://dejure.org/2023,31892
BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22 (https://dejure.org/2023,31892)
BVerfG, Entscheidung vom 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22 (https://dejure.org/2023,31892)
BVerfG, Entscheidung vom 02. November 2023 - 2 BvR 1565/22 (https://dejure.org/2023,31892)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und mangels substantiierter Darlegung möglicher Grundrechtsverletzungen erfolglose Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem "Diesel-Verfahren" mangels substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Mitwirkung und Vorbefassung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem "Diesel-Verfahren" mangels substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem "Diesel-Verfahren" mangels substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem "Diesel-Verfahren" mangels substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem "Diesel-Verfahren" mangels substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22
    Dazu bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der Entscheidung und ihrer Begründung (BVerfGE 101, 331 ).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ).

  • BVerfG, 09.03.2022 - 1 BvR 125/22

    Verwerfung von Ablehnungsgesuchen als unzulässig und Nichtannahme der

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22
    In derartigen Fällen bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterinnen und Richter; diese sind auch von einer Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 153, 72 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2022 - 1 BvR 125/22 -, Rn. 2).

    Weitere Gründe, aus denen sich die Besorgnis der Befangenheit des Richters ergeben könnte, werden vom Beschwerdeführer nicht dargetan (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2022 - 1 BvR 125/22 -, Rn. 8).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22
    a) Nach den genannten Vorschriften muss sich eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22
    Nicht ausgeschlossen ist hingegen ein Richter, der sich bereits früher - in anderen Verfahren - zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage in einer bestimmten Weise geäußert hat (BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22
    Nicht ausgeschlossen ist hingegen ein Richter, der sich bereits früher - in anderen Verfahren - zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage in einer bestimmten Weise geäußert hat (BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22
    Der Beschwerdeführer muss substantiiert dartun, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Entscheidung nach seiner Auffassung kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, im Übrigen unbegründeten

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22
    Mit Blick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zeigt der Beschwerdeführer nicht auf, inwieweit das Oberlandesgericht die von ihm angenommene Vorlageverpflichtung willkürlich oder aufgrund der Verkennung von Bedeutung und Reichweite des Rechts auf den gesetzlichen Richter nicht beachtet haben sollte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2009 - 1 BvR 3424/08 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22
    Weitere Gründe, aus denen sich die Besorgnis der Befangenheit des Richters ergeben könnte, werden vom Beschwerdeführer nicht dargetan (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2022 - 1 BvR 125/22 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvC 40/19

    Ablehnungsgesuch gegen die Richter Voßkuhle, Hermanns, Müller und Kessal-Wulf

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22
    In derartigen Fällen bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterinnen und Richter; diese sind auch von einer Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 153, 72 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2022 - 1 BvR 125/22 -, Rn. 2).
  • BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts -

    In derartigen Fällen bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterinnen und Richter; diese sind auch von einer Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (BVerfG 2. November 2023 - 2 BvR 1565/22 - Rn. 4) .
  • BAG, 25.01.2024 - 8 AS 16/23

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts -

    In derartigen Fällen bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterinnen und Richter; diese sind auch von einer Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (BVerfG 2. November 2023 - 2 BvR 1565/22 - Rn. 4) .
  • BAG, 25.01.2024 - 8 AS 20/23

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts -

    In derartigen Fällen bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterinnen und Richter; diese sind auch von einer Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (BVerfG 2. November 2023 - 2 BvR 1565/22 - Rn. 4) .
  • BAG, 25.01.2024 - 8 AS 19/23

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts -

    In derartigen Fällen bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterinnen und Richter; diese sind auch von einer Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (BVerfG 2. November 2023 - 2 BvR 1565/22 - Rn. 4) .
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